Wann beginnt die Ausbildung?
Die Ausbildung beginnt einmal im Jahr, zum 01.10. eines Jahres.

 

Welchen Abschluss erlange ich mit der Ausbildung?
Sie schließen Ihre Ausbildung mit einer staatlichen Abschlussprüfung ab. Mit ihr erwerben Sie die Berechtigung zum Tragen der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau/-mann“.

 

Wie lange dauert die Ausbildung?
In Vollzeit dauert sie drei Jahre.

 

Wie viele Stunden muss ich in der Woche in Vollzeit arbeiten/ mich ausbilden/ an den Ausbildungsorten sein/ an der Ausbildung teilnehmen?
38,5 Stunden.

 

Wie viel Urlaubstage habe ich?
Sie haben einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr.

 

Gibt es eine Probezeit?
Ja, die ersten sechs Monate befinden Sie sich in der Probezeit. In dieser Zeit kann das Ausbildungsverhältnis beiderseits ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

 

Wie viel Geld verdiene ich in der Ausbildungszeit?
Sie erhalten eine Vergütung als Auszubildende/r der Pflege nach Tarifvertrag Diakonie Niedersachsen. Für nähere Informationen können Sie uns jederzeit gern kontaktieren.

 

Bekomme ich Dienstkleidung gestellt?
Für die praktischen Einsätze erhalten Sie Dienstkleidung kostenfrei gestellt mit Ausnahme des Schuhwerks.
Auch im ambulanten Ausbildungseinsatz kann die gestellte Dienstkleidung getragen werden.

 

Wie ist der theoretische Unterricht genau strukturiert?
Der Unterricht findet in Blöcken statt. Ein Unterrichtstag beginnt um 8.00 Uhr und endet um 15.00 Uhr.

 

Gibt es neben der Abschlussprüfung noch andere Prüfungen?
Im Rahmen der Lernerfolgskontrolle und Ihrer Orientierung im Ausbildungsverlauf führen wir regelmäßig schriftliche Leistungsüberprüfungen durch. Diese ermöglichen Ihnen eine Bewertung des eigenen Ausbildungsverlaufes und für die Berater geben Sie wichtige Informationen für die regelmäßigen Beratungsgespräche.
Im Rahmen der Probezeit und im zweiten Ausbildungsjahr führen wir eine Probezeitprüfung, bzw. eine Zwischenprüfung durch. Beide sind im Wesentlich so aufgebaut, wie die für Sie sehr wichtige Abschlussprüfung, um darauf bestmöglich vorzubereiten und mit dem Prüfungsablauf vertraut zu machen.

 

Was passiert, wenn ich die Zwischenprüfung nicht bestehe?
Sie können Ihre Ausbildung fortsetzen, sollten aber dringend an einem Beratungsgespräch mit den jeweiligen Prüferinnen und Prüfern teilnehmen, um Ihre Leistungen im weiteren Ausbildungsverlauf verbessern zu können und Ihre Abschlussprüfung nicht zu gefährden.

 

Kann das Examen wiederholt werden?
Die Prüfung setzt sich aus einer praktischen Abschlussprüfung, drei Klausuren und der mündlichen Prüfung zusammen. Ja, die Prüfung kann bei Nicht-Bestehen einmal wiederholt werden. Es muss lediglich der nicht bestandene Prüfungsteil wiederholt werden, bspw. die nicht erfolgreich absolvierte Abschlussklausur.

 

Werden mir die Fahrtkosten zu den Einsatzorten in der Praxis erstattet?
Fahrtkosten werden erstattet für alle Ausbildungseinsätze, die nicht im Klinikum in Obernkirchen stattfinden.

 

Bekomme ich einen Schülerausweis?
Ja!

 

Kann ich mir die Ausbildung fördern lassen?
Die Förderfähigkeit dieser Ausbildung hängt von Ihren persönlichen Lebensumständen ab, bitte lassen Sie sich diesbezüglich von etwaigen Stellen beraten (Jobcenter, Agentur für Arbeit, Wohngeldstelle, Stipendienprogramme, Begabtenförderungsprogramme…).